Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes ist Aufgabe des Unternehmers.
Unternehmer und Führungskräfte sind nicht gleichzeitig Spezialisten im Arbeitsschutz. Daher sehen die Arbeitsschutzgesetze zahlreiche interne und externe Personen vor, die die Verantwortlichen beraten und unterstützen.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie in Ihrem Unternehmen, bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben.